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Angaben gemäß § 5 TMG:

melobox

Postanschrift:
Heinrich-Osterath-Straße 291c
21037 Hamburg
 
Kontakt:
E-Mail: [email protected]
 
Vertreten durch:
Geschäftsführer: Nils Ochodlo
 
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes: Deutschland
 
Urheberrechtliche Hinweise: Nils Ochodlo
 
Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte: Nils Ochodlo
 
Verantwortlich für den Inhalt: Nils Ochodlo


Allgemeine Geschäftsbedingungen von melobox

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen melobox und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht melobox hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für alle Verträge zwischen melobox und dem Auftraggeber.

§ 1 Vertragsabschluss

1. Verträge zwischen melobox und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch melobox zustande. Angebote sind freibleibend.

2. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von melobox und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.

5. melobox verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Ausfall, Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

§ 2 Preise

1. Alle Preise verstehen sich brutto inkl. Mehrwertsteuer.

2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechung von melobox. melobox ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechungen, der von ihr beauftragten Person, vorzulegen.

3. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von melobox sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von melobox in Rechnung gestellt.

§ 3 Zahlung

1. melobox ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist melobox berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

- 20% (mindestens 100€)  der vereinbarten Vergütung als Anzahlung zum Vertragsabschluss

- Rest des Preises je nach Vereinbarung als Gesamtzahlung mit der Anzahlung, bis zu 28 Tage vor der Veranstaltung, als Barzahlung zum Leistungszeitpunkt, aber spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der erbrachten Leistung.

2. Bei der Vermietung gilt: Barzahlung bei Abholung oder eine der oben genannten Varianten, je nach Vereinbarung.

3. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

§ 4 Rücktritt und Kündigung

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an melobox zu leisten:

a. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch melobox bleibt vorbehalten.

b. Die Planung und Organisation sowie Gelände/Location/Personalmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.

c. gestaffelt in Tagen vor Leistungsbeginn sind zu zahlen:

– bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 25%

– bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 40%

– bei einem Rücktritt bis 21 Tage vor Leistungsbeginn: 65%

– bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 80%

– bei einem Rücktritt nach dem 14. Tag vor Leistungsbeginn: 100%

– oder bei Nichtantritt 100%.

2. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem melobox ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.

3. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei melobox.

4. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.

5. Wird die Veranstaltung bei Vertragsabschluss in Folge nicht voraus sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl melobox als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann melobox für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 5 Haftung

1. Die Haftung von melobox gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz, wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche, ist auf insgesamt die Höhe des 2-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch melobox herbeigeführt wurde. Bei technischen Ausfällen, die nicht von melobox herbeigeführt wurden, besteht keine Haftung seitens melobox. Ein Schadensersatz ist bei technischen Ausfällen ausgeschlossen. 

2. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen melobox und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von melobox grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

3. melobox übernimmt keine Haftung für sämtliche, seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen, zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber melobox von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern melobox gegenüber erhoben werden.

4. Bei Beschädigung oder Verlust der vermieteten Technik (z.B. Fotobox) haftet der Mieter ohne Abzüge. melobox hat in diesem Fall das Recht den entstandenen Schaden (Neupreis) dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber bleibt so lange in der Haftung bis alle Vermietungsgegenstände von melobox zum vereinbarten Termin abgeholt bzw. übergeben worden sind. 

§ 6 Miete

1. Die Miete beginnt mit der Zustellung des Anhänger inkl. Fotobox und weiteren vermieteten Extras beim Auftraggeber oder einer dritten, vom Auftraggeber bestimmten, Person. Zumeist erfolgt die Lieferung aufgrund eingeschränkter logistischer Möglichkeiten bereits vor dem Mietbeginn, hierfür fallen allerdings keine Kosten an. Die Abholung des Anhängers erfolgt grundsätzlich zusammen mit den ausgewählten und mitvermieteten Extras am nächsten Tag. Der Anhänger, die Technik der Fotobox und alle mitvermieteten Extras bleiben bis zur Abholung durch melobox in Obhut des Auftraggebers. Sollte eine Abholung am nächsten Tag, entgegen schriftlicher Absprachen, nicht gewährleistet sein, behält sich melobox vor, einen Verdienstausfall in Höhe von mind. 800 € pro Tag und dadurch entstandene Schadensersatzansprüche, aufgrund einer ausgefallenen Leistung von melobox an einen weiteren Auftraggeber, zu berechnen. 

2. Soweit melobox Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von melobox sind der Wiederbeschaffungswert sowie alle erforderlichen Beschaffungen und Reparaturen zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes (vor Schaden) zugrunde zu legen.

3. melobox behält es sich vor, eine Kaution in variabler Höhe, mindestens 100€, zu erheben. 

4. Die Miete von Anhängern geschieht auf eigenes Risiko. melobox übernimmt keinerlei Haftung für das Verhalten des Auftraggebers. Es gelten die gesetzlichen Richtlinien einer Fahrzeugvermietung. Im Schadensfall im Mietzeitraum oder im Schadensfall am gemieteten Gegenstand greift die Versicherung des Auftraggebers.

5. melobox steht es frei bei verzögerter Rückgabe der Fotobox weitere Tagesmieten in Rechnung zu stellen.

6. Der Auftraggeber muss vor Mietbeginn den Platzbedarf und die Zugänglichkeit am Aufbauort klären. Dies steht nicht in Verantwortung von melobox. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht

7. melobox übernimmt keine Haftung für nicht oder zu klein kalkulierten Platzbedarf und / oder nicht ausreichende Zugänglichkeit des Aufstellungsortes. In diesem Falle zahlt der Auftraggeber den vollen Mietumfang in voller Höhe ohne Abzüge.

§ 7 Vermittlungsleistung

1. melobox haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist melobox von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

§ 8 Medien

1. melobox haftet nicht für die Inhalte der in der Fotobox entstandenen Medien. Das Weiterleiten und Teilen der Medien aus der Fotobox geschieht in alleiniger Haftung der bedienenden Personen. Diese haben sicherzustellen, dass das Teilen im Einverständnis mit den abgebildeten Personen geschieht.


§ 9 Gewährleistung

1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von melobox nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, für melobox erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

2. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

3. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch melobox begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen melobox unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen melobox nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.

§ 10 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet die Mietware pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und nicht zu beschädigen.

melobox behält sich vor, bei einer außerordentlichen Verschmutzung seitens des Auftraggebers eine der Verschmutzung angepasste Reinigungspauschale von mind. 100€ zu berechnen. 

§ 11 Verbotene Nutzungen

Dem Auftraggeber und etwaigen Dritten (z.B. Gäste) sind untersagt:

-          die Fotobox oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen

-          die Fotobox oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen

-          die Fotobox aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen

-          Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf der Fotobox abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen

§ 12 Schlussbestimmung

1. Alle personenbezogenen Daten, die melobox zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.